AGB

Energy+ Solutions GmbH

Stand August 2024 

  1. Geltungsbereich
    1.1 Nachstehende Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) der Energy+ GmbH haben für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Energy+ GmbH und dem Vertragspartner (im folgenden „Kunde“) für alle von Energy+ GmbH vertriebenen Energie- und Ladelösungen Gültigkeit.
    1.2 Sämtliche Angebote von Energy+ GmbH im Bereich der Energie- und Ladelösungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen abgegeben, sämtliche Verträge ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen geschlossen. 
    1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Energy+ GmbH nicht an, es sei denn, Energy+ GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 
    1.4 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Energy+ GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 
    1.5 Angebote von Energy+ GmbH aufgrund dieser Bedingungen richten sich an Unternehmer iSd UGB, freie Berufe und Landwirte sowie an Verbraucher iSd KSchG. 
  1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
    2.1 Angebote von Energy+ GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
    2.2 Auf Internetseiten von Energy+ GmbH abrufbare, in Prospekten und sonstigen Unterlagen von Energy+ GmbH abgebildete, sowie mittels einer von Energy+ GmbH ggf. zur Verfügung gestellten Software mögliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen ausschließlich der Orientierung über die mögliche Rentabilität eines Systems. Diese Berechnungen bieten ausdrücklich keine Sicherheit über die tatsächlich zu erreichende Wirtschaftlichkeit des Systems und stellen insbesondere keine Zusicherung seitens Energy+ GmbH dar. Energy+ GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie auch z.B. die laufenden Betriebskosten, der Eigenverbrauch, Förderungen und ähnliche Variablen jederzeit verändern können. Der Kunde ist sich dessen bewusst und hat die aktuellen Daten jeweils zu erfragen, sowie seine Endkunden entsprechend zu beraten und hierauf hinzuweisen. 
    2.3 Die Annahme der Bestellung durch Energy+ GmbH erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit von Produkten unverzüglich informiert. 
    2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte und Leistungen. Die Lieferung bestimmter, verwendeter Komponenten zur Herstellung eines Produkts wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl der einzelnen Komponenten von Produkten obliegt ausschließlich Energy+ GmbH. 
    2.5 Energy+ GmbH ist jedenfalls berechtigt Subunternehmer (Dritte) zur Vertragserfüllung einzusetzen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
    2.6 Für Unternehmergeschäfte gilt: Mitarbeiter und Vertreter der Auftragnehmerin sind nicht befugt im Namen der Auftragnehmerin, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 
  1. Überlassene Unterlagen, Gewerbliche Schutzrechte
    Energy+ GmbH bleibt Inhaberin aller Schutz-, Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch Energy+ GmbH oder ihre Vertragspartner angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch Energy+ GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht, oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung von Energy+ GmbH sind sie mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Unternehmerkunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende, Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen und Unterlagen, unabhängig seines Verschuldens. Der Verbraucherkunde haftet nur für eine schuldhafte Verletzung. Für jede Verletzung dieser Pflichten schuldet der Unternehmerkunde eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 30.000, die dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Unternehmerkunden nicht von der Beachtung der Verpflichtung. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen gegenüber Unternehmerkunden wird ausdrücklich vorbehalten.
  1. Preise, Zahlungsbedingungen
    4.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise bei Unternehmen und als Bruttopreise bei Verbrauchergeschäften in Euro. Die Preise gelten EXW gem. Incoterms 2020, exklusive Verpackung, Entsorgungsgebühren. Energy+ GmbH ist berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen. Für Verbrauchern: Für den Fall, dass versendet wird, gelten die gesetzlichen Regeln für den Versendungsverkauf.
    4.2 Energy+ GmbH ist berechtigt, die Preise, entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen, anzupassen. Die Preise gegenüber Verbraucherkunden, aber nicht Unternehmerkunden, sind innerhalb der ersten 2 Monate ab Vertragsabschluss Festpreise. Für die danach zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise nach dem von Statistik Austria veröffentlichten „Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau, Basisjahr 2020“, „http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/baukostenindex/023119.html“ wertgesichert. Sie erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, welcher der Veränderung des Index vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Leistung frühestens abgerechnet werden darf, entspricht. Die derart angepassten Preise sind kaufmännisch auf ganze Cent-Beträge (auf oder ab-) zu runden. Wird die mit dem Preis abgegoltene Leistung verspätet erbracht, findet für den Zeitraum der Verspätung keine Preisanpassung zu unseren Gunsten statt, außer der Vertragspartner hat die Verspätung verschuldet.
    4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Schuldbefreiende Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. 
    4.4 Ändert sich die in der Auftragsbestätigung angegebene Leistung des Produkts oder der Modelltyp nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet Energy+ GmbH diese Leistungen gesondert an. 
    4.5 Unternehmergeschäft: Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
    Verbrauchergeschäft: Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
    4.6 Bei Zahlungen ohne Widmung: Energy+ GmbH ist berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist Energy+ GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
    4.7 Bei Auslandsaufträgen sind Zahlungen in Euro an die angegebene Zahlstelle zu leisten. In- oder Auslandsgebühren, die die Zahlstelle von Energy+ GmbH belasten würden, gehen immer zu Lasten des Kunden. 
    4.8 Energy+ GmbH hat das Recht, Rechnungen elektronisch per E-Mail, Downloadlink oder Fax zu verschicken. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung ausdrücklich zu. Eine kundenseitige Anforderung einer Papierrechnung wird von Energy+ GmbH als zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt und hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fälligkeit der elektronischen Rechnung. 
  1. Lieferzeit
    5.1 Die vereinbarten Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
    5.2 Schriftlich bestätigte, verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Energy+ GmbH verlassen hat, oder, soweit die Ware ohne Verschulden von Energy+ GmbH nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. 
    5.3 Der Beginn der von Energy+ GmbH angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung voraus, insbesondere Zahlungseingang und fristgerechte Erfüllung aller geschuldeten Mitwirkungshandlungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt ausdrücklich vorbehalten. 
    5.4 Energy+ GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. 
    5.5 Wird Energy+ GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energieversorgungsschwierigkeiten, nationale und internationale Rohstoffengpässe, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, eine durch die WHO festgestellte Pandemie, oder andere, nicht durch Energy+ GmbH zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird Energy+ GmbH in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, wird Energy+ GmbH von ihren Leistungspflichten befreit. 
    5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Energy+ GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstanden Schaden, deren Höhe die Energy+ Solutions GmbH nachzuweisen hat, ersetzt zu verlangen.  
  1. Abnahme und Gefahrenübergang
    6.1 Mit Abnahme der ausgelieferten Anlage geht jegliche Gefahr auf den Auftraggeber über. Der Gefahrenübergang gilt entsprechend bei Teilabnahmen.
    6.2 Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber nach betriebsfertiger Montage der Anlage und, wenn eine solche vom Auftrag ausdrücklich umfasst ist, nach erfolgter Inbetriebnahme durch den Auftragnehmer. 
    6.3 Nimmt der Auftraggeber die ausgelieferte Anlage nicht innerhalb einer ihm von der Auftragnehmerin gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet wäre, steht dies der Abnahme gleich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen gesetzter angemessener Frist die Inbetriebnahme durch den Auftragnehmer ermöglicht. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Auftraggeber in Gebrauch genommen wurde. 
  1. Versand, Gefahrübergang
    Bei reinem Versand gilt:
    7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist Lieferung EXW (Incoterms 2020) vereinbart. Holt der Verbraucherkunde die Waren nicht selbst ab, gelten die gesetzlichen Regelungen für den Versendungskauf. Anfallende Gebühren für Verzollungen außerhalb der europäischen Zollunion, sind vom Kunden zu tragen und werden auf dem Angebot gesondert angeführt. 
    7.2 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht Energy+ GmbH frei. Die Kosten der Verpackung können durch Energy+ GmbH gegenüber dem Kunden separat berechnet werden. Diesbezügliche anfallende Kosten werden auf dem Angebot gesondert angeführt. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen. 
    7.3 Die Lieferung ist vom Unternehmerkunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken und per Foto zu dokumentieren. Energy+ GmbH ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
    Der Verbraucherkunde wird gebeten, bei Übernahme vom Spediteur die Ware auf sichtbare Schäden zu überprüfen und Energie+ Solution GmbH – wenn möglich mithilfe von Fotoaufnahmen – darüber zu informieren. 
  1. Weitere Leistungen von Energy+ GmbH
    8.1 Soweit Energy+ GmbH gemäß Auftragsbestätigung Dienst- oder Werkleistungen für den Kunden erbringt, hat dieser die jeweils erforderlichen Mitwirkungshandlungen zur Ausführung der Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen.
    8.2 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden
    a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler, oder
    b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk
    möglich. Für den Kunden gilt eine Mitwirkungspflicht (zB Vorlage von Plänen). Wenn Schäden aufgrund fehlender Mitwirkung entstehen, dann gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. 
  1. Kreditwürdigkeit bei Unternehmergeschäften
    9.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von Energy+ GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält Energy+ GmbH nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist Energy+ GmbH berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.
    9.2 Energy+ GmbH ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den Energy+ GmbH hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen den Kunden Exekutionsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, ein solches eröffnet oder aber die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. 
    9.3 Energy+ GmbH ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird. 
  1. Gewährleistung
    Unternehmergeschäft: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.  Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.
    Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.
    Auf das Schikaneverbot wird hingewiesen. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbehebungskosten zurückzubehalten.
    Verbrauchergeschäft: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

  2. Schadenersatz
    Unternehmergeschäft: Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
    Verbrauchergeschäft: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Eigentumsvorbehalt
    Unternehmergeschäft: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
    Verbrauchergeschäft: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen. Im Fall des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. 
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Energy+ GmbH, Linzerberg 5, 4209 Engerwitzdorf.
    13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit einem Unternehmerkunden ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von Energy+ GmbH. Energy+ GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen Gericht im In- oder Ausland zu klagen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.
    13.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie der internationalen Verweisungsnormen wird ausgeschlossen.

  2. Schlussbestimmungen
    14.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
    14.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrags so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen, kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrags an die geänderten Bedingungen verlangen. 
    14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Energy+ GmbH Rechte oder Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. 
    14.4 Für Unternehmen gilt: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke 
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