Aktuelle Förderungen
in Oberösterreich

Profitieren Sie von PV- und Speicherförderungen

Der Übergang zu sauberer Energie ist in Oberösterreich von großer Bedeutung, insbesondere im Bereich der Photovoltaik (PV) und Energiespeicher. Als Privatperson oder Unternehmer, die an nachhaltigen Lösungen interessiert ist, stehen Ihnen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die den Ausbau von PV-Anlagen und Energiespeichern unterstützen. Dieser Blogbeitrag bietet Ihnen eine umfassende und aktuelle Übersicht über die verfügbaren Fördermöglichkeiten in Oberösterreich, um den Einstieg in erneuerbare Energien zu erleichtern.

EAG-Investitionsförderung

  • Die Förderung für private Haushalte bis 1000 KWp wird bundesweit durch die EAG-Investitionsförderung bereitgestellt. Diese ist in vier Kategorien nach Größe unterteilt, wobei der Fördersatz je nach Anlagengröße variiert. Die Anträge werden in mehreren Call-Runden im Jahr angenommen und nach dem first-come-first-served-Prinzip vergeben.
  • Es gilt zwar ein first-come-first-serve-Prinzip, jedoch wurden dieses Jahr alle Förderanträge zugelassen.
  • Die Förderung gilt für neu errichtete Anlagen oder Erweiterungen.
  • Für besonders innovative Anlagen erhöht sich der Fördersatz um 30 Prozent, bei Grünlandanlagen kommt es zu einem Abschlag von 25 Prozent.
  • Vor dem Förderantrag wird eine Zählpunktnummer benötigt, die der Elektriker für Sie beantragen muss, Dauer je nach Netzbetreiber ein Tag bis zwei Wochen.
Förderung grüne Energie
Förderung_PV-Anlgae

Energiespeicherförderung:

  • Die Förderung für Energiespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen ist ebenfalls Teil der EAG-Investitionsförderung.
  • Die Anforderungen umfassen eine Mindestspeicherkapazität von >0,5 kWh je KWp PV und maximal 50 kWh.
  • Eine Speichererweiterung ist nicht zulässig, es muss ein neuer Speicher in Kombination mit einer PV errichtet werden.
  • Wenn nur ein Speicher ohne PV beantragt werden soll, muss das Förderprogramm der KPC in Anspruch genommen werden. Hier wird vor dem Start ein Ticket gezogen, wobei es ein fixes jährliches Kontingent gibt. Für 2023 ist dieses bereits ausgeschöpft.

Förderstufen & Fördersätze

Nice to know

Prinzipiell darf mit der Bestellung und Durchführung erst begonnen werden, wenn der Antrag eingereicht wurde. Ab 2023 wurde für private Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die Erleichterung geschaffen, dass auch vorher bestellt werden kann. Fertigstellung darf erst nach Förderantragsbescheid erfolgen.

Unternehmen profitieren von denselben Förderungen wie Privatpersonen, müssen jedoch mit der Bestellung warten.

Marktförderung

  • Hier wird der Verkaufspreis der Energie durch eine Marktprämie gefördert. Dies soll den Effekt haben, dass teure erneuerbare Energie zum durchschnittlichen Energiepreis verkauft werden kann.
  • Dies geht bei PV ab 10 KWp.
  • Ausschreibungen werden zumindest zweimal jährlich durchgeführt, die erfolgreichen Bieter erhalten diesen Marktpreis über 20 Jahre, der Preis wird veröffentlicht. Bei Freiflächenanlagen reduziert sich die Förderung um 25 Prozent.
Förderungen für PV
Marktförderung für Ihre PV und Speicherlösung

Weitere Förderungen

  • „PV-Dächer“: Die statische Berechnung der eventuell nötigen höheren Tragfähigkeit von bestehenden Dächern wird unterstützt.
  • Teilweise gibt es Sonderförderungen wie die Überdachung von Stellplätzen mit PV. Details dazu finden sich für OÖ z.B. im Photovoltaikleitfaden 2023.
  • Bei Anlagen, die ohne Netzkopplung errichtet werden (Berghütten), gibt es eine andere Förderungsart. Hier werden die Mehrkosten, die gegenüber einem leistungsgleichen Dieselaggregat entstehen, zu 30 Prozent abgegolten, maximal 4,5 Mio. Euro. Für besonders sensible Regionen oder EMAS-zertifizierte Unternehmen gibt es noch Zuschlagsmöglichkeiten. Die Bestellung darf auch hier erst nach Förderantrag erfolgen.
Michael Schneiderbauer (c) Volker Weihbold

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